Beschlussvorlage - 2/135/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG am 13.10.2020 geprüft haben und das Ergebnis anschließend in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammenfassen. Nach jetzigem Stand wird die Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehe. Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von 509.017,77 € sind durch Mehreinnahmen in gesamter Höhe gedeckt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 509.017,77 € anerkannt. Die Ergebnisrechnung 2018 weist ein Jahresergebnis von -324.302,11 € aus. Durch den positiven Ergebnisvortrag aus Vorjahren, ergibt sich weiterhin ein Überschuss von 341.436,37 €, welcher ins Folgejahr vorzutragen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 09.09.2019.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 509.017,77 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Der im Berichtsjahr erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird durch den positiven Ergebnisvortrag gedeckt, es verbleibt weiterhin ein positiver Ergebnisvortrag i. H. v. 341.436,37 €.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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