Beschlussvorlage - 2/136/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 20.12.2013 wurde der Antrag Gewährung einer Zuweisung aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds M-V gestellt, da die Gemeinde bereits zum 31.12.2011 einen überdurchschnittlich hohen negativen Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für den Bereich der laufenden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen hat. Diese Antragsvoraussetzung war somit erfüllt, nicht erfüllt war jedoch die zweite Antragsvoraussetzung, dass die Gemeinde eine besondere Aufgabenlast zu finanzieren hatte. Dieser Antrag wurde leider übersehen und somit erst Ende 2019 im Rahmen der offenen Antragsüberprüfungen gesichtet. Es wurde Ende 2019 somit nach dem Nachweis der besonderen Aufgabenlast für die hohe defizitäre Haushaltslage seitens des Ministeriums für Inneres und Europa M-V gefragt. Diese konnte nicht belegt werden, da die reinen Pflichtaufgaben bereits jährlich einen Fehlbetrag auslösen. Aufgrund der über Jahre nicht erfolgten Abarbeitung des gestellten Antrages, der für die Gemeinde bei Gewährung eine Zuweisung von ca. 87 TE erbracht hätte, wurde durch das Ministerium ein Gesprächstermin erbeten. Zu diesem wurden die Bürgermeisterin, die untere Rechtsaufsichtsbehörde und ich geladen. Im Gespräch wurde zunächst eine Entschuldigung ausgesprochen, dass zu dem gestellten Antrag über Jahre keine Rückmeldung erfolgte. Ferner wurde die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde geschildert, Frau Goerke berichtete über sämtliche freiwilligen Arbeiten der Einwohner und der damit verbundenen Bemühungen innerhalb der Gemeinde um Kosten zu sparen und somit den Haushalt zu entlasten. Insofern wurden auch über Jahre die Realsteuerhebesätze nicht erhöht. Das Ministerium sicherte als Entschuldigung für die Nichtbearbeitung des Antrages und zur teilweisen Entlastung der Gemeinde eine Sonderbedarfszuweisung für investive Zwecke bis zu einer Höhe von 100.000 € zu. Die Zusicherung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeinde bis spätestens zum 14.10.2020 den Antrag vom 20.12.2013 auf eine Zuweisung aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds M-V zurücknimmt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf zieht hiermit den Antrag vom 20.12.2013 auf eine Zuweisung aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds M-V zurück. Die Antragsrücknahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Sonderbedarfszuweisung für investive Zwecke bis zu einer Höhe von 100.000 € gewährt wird.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

100.000,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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