Beschlussvorlage - 4/359/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Rehna hat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Milchsteig“ beschlossen.

 

Im Rahmen der 4. Änderung des o.g. Bebauungsplanes sollen nun die nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen konkret festgestellt und das bestehende Kompensationsdefizit definiert werden. Ebenso beabsichtigt die Stadt Rehna mit der 4. Änderung die bestehende städtebauliche Situation planungsrechtlich zu sichern.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 liegen in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 während der Dienststunden im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg, öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter www.rehna.de des Amtes Rehna einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Roduchelsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 06.11.2020 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Roduchelsdorf hat zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Rehna „Milchsteig“ keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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