Informationsvorlage - 2/137/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf zum Investitionsprogramm 2021/2022 wurde anhand der Mittelanmeldungen (Stand 20.10.2020) der Fachämter aufgestellt.

Die Festlegung von Prioritäten erfolgte im Vorwege mit folgendem Ergebnis:

Tiefbau:

-Zisternen Lockwisch

-Planungskosten Garagen L.-Bicker-Straße

-Planungskosten Errichtung eines Festplatzes

-Grunderwerb + Weiterführung Planung Bahnhofstraße

 

Hochbau:

-Schule

-Brandschutz

-Jugendclub-

-Planungskosten Untersuchung und Sanierungskonzept Schulzenhaus

-Spielgeräte Schulgelände (ggf. mit Förderung)

 

Ein Großteil der geplanten Maßnahmen ist bereits begonnen und wird in den Folgejahren fortgeführt sodass hierfür bestehende Ermächtigungen gem. § 15 (3) GemHVO-Doppik übertragen werden. Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage beigefügt.

 

Weiterführende Informationen erfolgen am Sitzungsabend.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...