Beschlussvorlage - 2/138/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf für das Jahr 2019 und Entlastung der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kati Kodanek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Roduchelstorf
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Vorberatung
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04.03.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roduchelstorf
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Entscheidung
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04.03.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 37.152,18 €. Davon entfallen 36.169,05 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 186.284,44 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 27.10.2020.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.467,00 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2020 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 302.965,78 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 37.152,18 € wird die Notwendigkeit anerkannt.
Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2019.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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