Beschlussvorlage - 4/250/2020-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ist im Anschreiben (Anlage) der Bundesnetzagentur erläutert.

Die Erfassung der kommunalen Infrastruktur der Kommunen unseres Amtes erfolgt über den Zweckverband Wasser-und Abwasserversorgung Grevesmühlen(ZVG) auf der Grundlage einer bestehenden Vereinbarung zum Aufbau eines gemeinsamen GIS.

Die Infrastrukturdaten werden ständig vervollständigt, erweitert und auch korrigiert nach entsprechender Zuarbeit der Amtsverwaltung.

Nach mehreren Rücksprachen mit der Bundesnetzagentur und dem ZVG kann der ZVG  die vorhandenen Daten auf Anforderung der Bundesnetzagentur direkt übermitteln.

 

 Die Gemeindevertretung Menzendorf hatte beschlossen die Beratung zu vertagen mit der Maßgabe ,es ist hier zu klären, ob es für die Gemeinde eine Verpflichtung zur Beteiligung am Infrastrukturatlas gibt.

Dazu ist im Anschreiben(Bestandteil der Anlage) aufgeführt:
Die Bundesnetzagentur verarbeitet die Daten und stellt sie im Infrastrukturatlas für berechtigte Dritte dar. Darüber hinaus können die Daten an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitergegeben werden. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Daten werden im Vertrag verbindlich für den Datenlieferanten sowie die Bundesnetzagentur festgelegt. Alternativ kann eine Verpflichtung durch Verwaltungsakt erfolgen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf beschließt den Abschluss des anliegenden Vertrages mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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