Beschlussvorlage - 2/151/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Grieben leitet eine Spende der Wohnungsbaugenossenschaft Grevesmühlen für die Freiwillige Feuerwehr Grieben in Höhe von 200,00 Euro weiter

Gemäß § 44 Abs 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Ans. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben vom 17.11.2020, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Grieben anzunehmen. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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