Beschlussvorlage - 2/165/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest spendet im Zuge einer Herbstaktion für den Dirt Park Selmsdorf 500,00 EURO.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen. Der Bürgermeister wird ermächtig alle darunterliegenden Entscheidungen zur Annahme zu treffen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf  beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spende für den Dirt Park Selmsdorf anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...