Beschlussvorlage - 4/477/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Prioritätenliste der Gemeinde Lüdersdorf für die Tiefbauinvestitionen zur Beantragung von Förderungen für den ländlichen Wegebau und Dorferneuerung wurde am 27.01.2009 beschlossen und konnte teilweise schon mit Förderungen realisiert werden..

Folgende Priorität zur Beantragung von Fördermitteln wird der Gemeinde Lüdersdorf vorgeschlagen:

 

Ländlicher Wegebau:

1. Klein Neuleben nach Groß Neuleben

2. Palingen nach Herrnburg

3. Groß Neuleben nach Duvennest

4. Straße Am Brink bis Erschließungsstraße

 

Dorferneuerung (Straßenbau mit Beleuchtung)

1. Dorfstraße mit Dorfanger in Boitin – Resdorf – 2021 Fö Antrag ,2022 Bau bei Förderzusage,

Planungskosten sind im Haushalt 2021

2. Straßen in Klein Neuleben (An der Trocknung, und Dorfstraße) 2021 FÖ Antrag ,2023 Bau bei Förderzusage,Planungskosten sind im Haushalt 2021

3. Straßen in Groß Neuleben (Feldstraße, Straße Am Teich und Dorfstraße)2021 Fö Antrag, 2024 Bau bei Förderzusage,Planungskosten sind im Haushalt 2021

4. Siedlung Wahrsow

 

Für die Ortslagen Groß und Klein Neuleben wird der Gemeinde empfohlen alle Straßenzüge als ein Bauvorhaben zu beantragen. Für die Maßnahmen 1 – 3 sind Planungskosten im Haushalt 2021 eingestellt bzw. übertragen.

Für die Dorferneuerung bzw. den ländlichen Wegebau kann bisher eine Förderung von 65% brutto erlangt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf legt zur Beantragung für eine Förderung die Maßnahmen in folgender Priorität fest:

1. Ländlicher Wegebau 1,2,3, …ist zu ergänzen.

…… Klein Neuleben bis Groß Neuleben

…… Palingen bis Herrnburg

…… Straße Am Brink Ortsausgang bis Erschließungsstraße

........Groß Neuleben bis Duvennest

2. Dorferneuerung 1,2,3,. ist zu ergänzen

…….Dorfstraße mit Dorfanger Boitin – Resdorf

…….Straßen in Klein Neuleben

…….Straßen in Groß Neuleben

…….Siedlung Wahrsow

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

Planung:

55.000,00

 

 

 

15.000,00

 

 

20.000,00

 

54101.09600.6 Boiti-Resdorf

 

54101.09600.11 Kl. N.Leben

 

54101.09600.12 Gr.N.Leben

 

00,00 €

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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