Beschlussvorlage - 2/186/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 40.936,78 €. Davon entfallen 39.567,01 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 34.390,99 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.02.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 01.02.2021.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.850,73 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2020 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 251.417,89 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 40.639,78 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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