Informationsvorlage - 2/187/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2021/2022 wurde gem. § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Zu der von der Stadtvertretung Schönberg am 17.12.2020 beschlossenen Haushaltssatzung 2021/2022 erging am 10.02.2021 die rechtsaufsichtliche Genehmigung unter folgender Auflage:

 

  1.                                                                                                                         Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Stadt Schönberg haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2021 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 284.800 € führen. Ein geeignetes Mittel hierfür ist die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 51 KV M-V.

 

2. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2021/2022 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern.

 

Die Inanspruchnahme der in der Anlage aufgeführten Aufwands-/Auszahlungskonten wurde durch den Bürgermeister gesperrt.

 

 

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Anlagen

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