Beschlussvorlage - 2/188/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Folgende Spenden sind für den Dirt Park der Gemeinde Selmsdorf eingegangen:

 

 29.06.2020 500,00 € IAG

 10.11.2020 250,00 € Tim Buddelmann

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen. Der Bürgermeister wird ermächtig alle darunterliegenden Entscheidungen zur Annahme zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Spenden für den Dirt Park Selmsdorf anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen i. H. v. 750,00 € für den Haushalt Selmsdorf

 

 

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