Beschlussvorlage - 1/293/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die 1. Änderung der Hauptsatzung sollen die Zuständigkeiten für Personalentscheidungen für Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen  des gehobenen Dienstes neu geregelt werden. Bisher konnte der Finanz- und Personalausschuss nur vorbereitend in Personalangelegenheiten von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen des gehobenen Dienstes  tätig werden.

Mit den Änderungen im § 3 der Hauptsatzung überträgt der Amtsausschuss die Zuständigkeit für Personalentscheidungen im Bereich des gehobenen Dienstes auf den  Finanz- und Personalausschuss.  Ausgenommen sind die Personalentscheidungen, die die Funktion Fachbereichsleiter / Fachbereichsleiterin betreffen. 

Personalangelegenheiten werden danach wie folgt entschieden:

a) Amtsvorsteher: einfacher und mittlerer Dienst

b) Finanz- und Personalausschuss: gehobener Dienst

c) Amtsausschuss: Fachbereichsleitung

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 04. Juni 2020. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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