Beschlussvorlage - 2/190/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Firma Eno Energy GmbH ist am 15.04.2021 eine Spende in Höhe von 1.000€ für die Unterhaltung der Grünflächen eingegangen.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der/die Bürgermeister/in zu entscheiden.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf vom 30.07.2021, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen bis 100 € die Bürgermeisterin. Die Gemeindevertretung wird ermächtigt, für darüber liegende Beträge Entscheidungen zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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