Beschlussvorlage - 4/516/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Dassow hat im Zusammenhang mit der Fortschreibung bzw. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung einen Antrag auf Zielabweichung mit Schreiben vom 15.03.2019 bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen mit einer Bodenwertzahl größer 50 für eine gewerbliche Entwicklung von 25 ha nördlich der B 105 gestellt.

Der Antrag wurde im Fortgang mit Schreiben vom 17.06.2019, 13.02.2020, einer Telefonkonferenz am 24.03.2020 mit Frau Staatssekretärin Frau Ulbrich vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MV sowie Vertretern der Raumordnung und einem weiteren Schreiben vom 26.01.2021 konkretisiert und untersetzt. Interessenbekundungen allgemeiner Art für gewerbliche Flächen wurden von den Unternehmen Euroimmun AG und AqVida beigefügt. 

Mit Schreiben vom 02.09.2020 hat die Stadt zudem die Planunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes an das Amt für Raumordnung und Landesplanung WM versandt und um landesplanerische Stellungnahme gebeten. Eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.

 

Die Bürgermeisterin Frau Pahl hat nun nochmals in einem Telefonat mit Frau Kunkel vom Ministerium den Sachverhalt erörtert.

 

Das Ministerium einschließlich Amt für Raumordnung und Landesplanung WM sind der Auffassung, dass seitens der Stadt Dassow der erforderliche Nachweis zum dringenden Flächenbedarf bisher nicht erbracht werden konnte und damit die Grundlagen für die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens einschließlich Abstimmungen beim Landwirtschaftsministerium nicht vorliegen.

 

Das Energieministerium empfiehlt daher der Stadt Dassow, die Planung für weitere Gewerbeflächen auf 5 ha (als raumrelevante Grenze für Zielabweichungsverfahren) zu begrenzen, um möglichst schnell Planungsrecht für Gewerbeunternehmen zu schaffen.

 

Für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes im Rahmen seiner 1. Änderung bedarf dies einer Entscheidung durch die Stadt Dassow.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Variante 1:

Für die Bearbeitung des Entwurfs des FNP wird die zukünftige Gewerbefläche (TB10s) gemäß der Empfehlung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V von 2018 auf 5 ha reduziert. Die restliche Fläche von TB10s wird als Potenzialfläche für Gewerbeentwicklung dargestellt.

 

oder

 

Variante 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Interessenbekundungen von ansässigen Unternehmen und Betrieben abzufragen, um die Voraussetzungen für die Fortführung des Zielabweichungsverfahrens und die geplanten Abstimmungen mit dem Landwirtschaftsministerium zu schaffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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