Beschlussvorlage - 4/519/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Flächennutzungsplan der Stadt Dassow für den nördlichen Teil ist seit 2015 wirksam.

Der Bereich Seestern Barendorf wurde seinerzeit als Fläche für Ferienhausgebiet/ Versorgung und Infrastruktur dargestellt.

Dieser Bereich wurde neben weiteren Bereichen vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit Genehmigungsschreiben 09.12.2014 von der Genehmigung ausgenommen. Die Stadt Dassow hat anschließend zu den von der Genehmigung ausgenommenen Teilbereichen beraten und ist mit Beschluss vom 27.01.2015 in Widerspruch gegangen. Im Anschluss gab es verschiedene Termine mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie dem Landkreis Nordwestmecklenburg.

Die Versagungsgründe konnten insbesondere für den Seestern Barendorf jedoch nicht ausgeräumt werden und der Widerspruchsbescheid der Genehmigungsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 24.05.2018. Klage wurde durch die Stadt Dassow nicht eingereicht.

 

Der genehmigte und wirksame Flächennutzungsplan enthält für diesen Teil insofern einen weißen Fleck, Ziele der Stadt Dassow sind nicht formuliert.

 

Laut Widerspruchsbescheid des LK NWM wurde von der Nichtgenehmigungsfähigkeit einer Ferienhausbebauung oder auch Beherbergung die Darstellung einer kleinen Fläche für Versorgung- und Infrastruktur (Toilette mit Strandversorgung – Imbiss) nicht in Abrede gestellt und kann im weiteren Verfahren der Flächennutzungsplanung in diesem Bereich des Strandzuganges berücksichtigt werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Flächen derzeit zum Erwerb stehen, möchte sich die Stadt Dassow mit ihren Nutzungszielen auf Flächennutzungsplanebene für den Standort auseinandersetzen. Diese sollen sodann in einer zukünftigen Änderung, Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angepasst werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow beschließt für den nicht genehmigten Teilbereich des Flächennutzungsplanes Seestern Barendorf als Ziel der Stadt Dassow, eine kleine Fläche von 300 – 500 m² als Fläche für Versorgung- und Infrastruktur (u.a. Toilette mit Strandversorgung – Imbiss).

Weitere andere bauliche Nutzungsziele sind für diesen Standort nicht vorgesehen.

Die entsprechenden Ziele der Stadt Dassow sind in einer zukünftigen Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

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Anlagen

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