Beschlussvorlage - 4/532/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 Die Gemeinde Lüdersdorf hat das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ nach den Vorschriften des § 13a BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 11.10.2019 bis zum 25.10.2019 in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger-Land unterrichten. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.10.2019 frühzeitig an der Planung beteiligt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Die zu berücksichtigenden Ergebnisse der Abwägung wurden in die Entwurfsunterlagen sowie in die Begründung eingearbeitet. Die vorgetragenen Belange wurden geprüft und überwiegend in den Entwurfsunterlagen beachtet.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes gebilligt und zu Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 11.08.2020 bis zum 22.09.2020 in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger-Land statt. Mit Schreiben vom 07.08.2020 wurden die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen war die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Zeitraum vom 21.10.2020 bis zum 23.11.2020 in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger-Land statt und wurde aufgrund der Schließung der Amtsverwaltung ab dem 02.11.2020 somit nicht bekanntmachungsgemäß durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung war demzufolge erneut zu wiederholen. Die erneute Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Zeitraum vom 07.12.2020 bis zum 15.01.2021 in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger-Land statt.

Die Planunterlagen waren während der Öffentlichkeitsbeteiligungen im Internet verfügbar.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben.

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen zur festgesetzten Höhe des Werbepylons vorgetragen. Die Gemeinde hatte sich vorbehalten die Entscheidung zur Höhe des Werbepylons nach Durchführung der Beteiligungsverfahren zu treffen. Die Höhe des Werbepylons wird entsprechend der Erörterung im Bauausschuss sowie in den Planunterlagen berücksichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage (Abwägungsdokumentation) beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

keine

 

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Anlagen

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