Beschlussvorlage - 4/534/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf und die Begründung in der Fassung vom 28. Oktober 2020 haben in der Zeit vom 07. Dezember 2020 bis einschließlich 01. Februar 2021 öffentlich ausgelegen. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägere öffentlicher Belange.

Alle im Zuge des Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken wurden in der anliegenden tabellarischen Übersicht dokumentiert und ausgewertet.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass sich aus der Stellungnahme der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern/ Forstamt Grevesmühlen vom 11.12.2020 Änderungserfordernisse für den Entwurf des Bebauungsplanes ergaben. In die Planung ist eine bestehende Waldfläche nachrichtlich zu übernehmen. Aufgrund des erforderlichen Waldabstandes wurden mehrere Grundstücke in ihrer Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt bzw. sind nicht zu bebauen. Es wurde eine Umplanung des Entwurfes für den südwestlichen Teilbereich erforderlich. Änderungen erfolgten hinsichtlich der Verkehrsführung, der Grundstückszuschnitte, der Baugrenzen und weiteren daraus resultierenden Anpassungserfordernissen.

Darüber hinaus ist der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) zu ergänzen. Durch den Abbruch von Gebäuden werden Lebensstätten von Brutvögeln zerstört. Damit liegt ein Verstoß gegen den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, nach dem es verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 15.01.2021 sind zur Vermeidung des Tatbestandes vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vorzusehen und ergänzend im Zuge der Bauleitplanung festzusetzen.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist beigefügt. Textergänzungen und Änderungen, die sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ergeben haben, sind farbig gekennzeichnet.

Nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Entwurf aufgrund der erfolgten Änderungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.    Alle aus dem Beteiligungsverfahren vom 07. Dezember 2020 bis 01. Februar 2021 hervorgegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden gemäß Anlage 2 berücksichtigt. Die Gemeinde Lüdersdorf macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf wird einschließlich der ebenfalls geänderten Begründung erneut als Entwurf beschlossen.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut ausgelegt. Hierfür sind die Erschließungsplanung sowie der Artenschutzfachbeitrag anzupassen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.    Nach Auswertung des erneuten Beteiligungsverfahren wird abschließend über die Planung beraten.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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