Beschlussvorlage - 2/193/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Februar ist eine Spende durch die Firma Dirk Schroeter in Höhe von 100 € für die Jugendfeuerwehr Harkensee eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 € zu treffen.

 

Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die aufgeführte Spende anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

kkeinek

 

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Anlagen

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