Beschlussvorlage - 4/542/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Kofinanzierungshilfe zur Unterstützung des Eigenanteils wurde für alle Maßnahmen endgültig abgelehnt.

In der Stadtvertretersitzung am 23.02.2021 wurde die Straßenbaumaßnahme „Dorf Lockwisch“ priorisiert.

Gemäß der Förderrichtlinie ILERL M-V kann bis zum 30.08.2021 erneut einen Förderantrag i.H.v. 65 % der Gesamtkosten gestellt werden. Hier wäre die Möglichkeit die Maßnahme mit den aktualisierten Zahlen in 2021 komplett über einen Nachtrag neu einstellen (ohne Übertragung von HHMitteln).

 

Für die Maßnahme Hof Lockwisch gibt es 2 Varianten. Die Variante 2 wird verwaltungsseitig auch empfohlen.

 

1. Variante

Die reduzierten HHReste werden übertragen, jedoch wäre in 2022 dann ein Nachtrag fällig, um die Gesamtmaßnahme haushaltsrechtlich darzustellen.

 

2. Variante

Die Straßenbaumaßnahme ist im Haushalt 2023/2024 neu einzuplanen.

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss 1:

Die Stadtvertretung beschließt die Dorferneuerungsmaßnahme „Dorf Lockwisch“ über einen Nachtrag in 2021 komplett neu einzustellen. Die Verwaltung wird zum 30.08.2021 hierfür erneut einen Förderantrag stellen.

 

Beschluss 2:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die Dorferneuerungsmaßnahme „Hof Lockwisch“ Variante1 oder Variante 2.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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