Beschlussvorlage - 4/541/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kofinanzierungshilfe zur Unterstützung der Finanzierung des Eigenanteils wurde endgültig abgelehnt.

Es ist erforderlich, die Mindereinnahmen durch Minderausgaben abzusichern. Dazu hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2021 beschlossen, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Str./ Rottensdorfer Str. aus dieser Maßnahme herauszulösen und damit die Finanzierung der Beleuchtung in der Ernst-Barlach-Str., Am Palmberg, und der Bahnhofsstr. abzusichern.

Die Beleuchtung Fritz-Reuter Str. und Rottensdorfer Str. fließt in das Gesamtbauvorhaben zum Ausbau der Straße ein und gleichzeitig wird sich um eine Förderung der Maßnahme bemüht.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen und die Maßnahme „Erneuerung der Beleuchtung in Schönberg“ um die Fritz-Reuter Str./ Rottensdorfer Str. zu reduzieren und sichert damit die Mindereinnahme in der HHSt 54101.23142.33 durch die Minderausgabe in der HHSt 54101.096.33 ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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