Beschlussvorlage - 3/074/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg am 17.04.2021 wurde Herr Oliver Boest zum Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Oliver Boest hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter

einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Oliver Boest zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Oliver Boest zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

12600.5019 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige / 140,- € monatlich (1680,- € jährlich)

 

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