Informationsvorlage - 2/208/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Roduchelstorf für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurde gem. § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Zu der von der Gemeindevertretung Roduchelstorf am 04.03.2021 beschlossenen Haushaltssatzung 2021/2022 erging am 03.05.2021 die rechtsaufsichtliche Genehmigung unter folgender Auflage:

 

1.Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Roduchelstorf haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2021 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 10.000 € führen. Ein geeignetes Mittel hierfür ist die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 51 KV M-V.

 

2.Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Bürgermeisterin unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2021/2022 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern.

 

Die Inanspruchnahme der in der Anlage aufgeführten Aufwands-/Auszahlungskonten wurde durch die Bürgermeisterin gesperrt.

 

 

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Anlagen

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