Beschlussvorlage - 1/333/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Jedes Jahr werden auf Basis der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 11. Dezember 2007 im Januar/ Februar die Bescheide für die Schulkostenbeiträge in Höhe von insgesamt 30 € mit Fälligkeiten von je 15 € zum 15.03. und 15.10. für das laufende Haushaltsjahr an die Eltern verschickt.

Der Betrag selbst für die Schulkosten je Schuljahr für ein Schulkind ist auf den festgesetzten Grenzbetrag der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln - Grenzbetragsverordnung vom 03.Juli 1997- festgelegt.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Unterricht im Jahr 2020 und auch in diesem Jahr nicht vollständig als Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden.

Folglich gab es Widersprüche bzw. Beschwerden einiger Eltern, die die Erhebung der Schulkostenbeiträge nicht nachvollziehen können. Zur Kenntnisnahme sind diese als Anlage beigefügt.

Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V können Kostenbeiträge für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer (z.B. Werken und Kunst) verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, erhoben werden. Davon macht die Stadt Schönberg aufgrund ihrer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Beschaffung von Unterrichts- und

Lernmitteln an den Schulen vom 11. Dezember 2007 Gebrauch.

Zu den Materialien und Gegenständen gehören z.B. die Arbeitshefte, die grundsätzlich in das Eigentum des Schülers übergehen, sofern sie bearbeitet bzw. beschrieben werden. Nach Rücksprache mit der Schule werden die Arbeitshefte in der Schule, aber auch im Homeschooling durch die Schüler genutzt.

Für das Schuljahr 2020/2021 wurden durch den Schulträger Arbeitshefte für alle Klassenstufen in Höhe von 12.600 € angeschafft. Dem gegenüber stehen die Einnahmen durch Schulkostenbeiträge in Höhe von 12.300 €.

Die Stadt Schönberg musste für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aufgrund des defizitären Haushaltes ein Haushaltssicherungskonzept beschließen und somit darf auf Einnahmen nicht verzichtet werden.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg weist die Widersprüche zurück.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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