Beschlussvorlage - 3/077/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Selmsdorf am 28.05.2021 wurde Herr Marc Aniol zum Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Marc Aniol hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Marc Aniol zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Selmsdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Marc Aniol zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

12600.5019 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige / 170,- € monatlich (2.040,- € jährlich)

 

 

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