Beschlussvorlage - 3/078/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Selmsdorf am 28.05.2021 wurde Herr Dennis Stegmann zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt. Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Dennis Stegmann hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Dennis Stegmann zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Selmsdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Dennis Stegmann zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

12600.5019 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige / 85,- € monatlich (1.020,- € jährlich)

 

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