Beschlussvorlage - 1/343/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 1. Juni 2021 können jetzt auch Verhinderungsvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt werden. 

§ 10 Abs. 5 der Hauptsatzung bestimmt die Zusammensetzung:

"Die Gemeindevertretung bildet gemäß § 36 Absatz 2 Satz 5 KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanzwirtschaft. Er setzt sich aus 2 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. Stellvertretende Mitglieder werden gewählt. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt nichtöffentlich."

§ 32 Abs. 2 KV M-V regelt das Verfahren der Wahl. Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschläge können nur von Fraktionen und Zählgemeinschaften eingereicht werden. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt folgende stellvertretende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

Gemeindevertreter/in                 _______________________________

Gemeindevertreter/in                 _______________________________

sachkundige(r)  Einwohner/in    _______________________________

sachkundige(r)  Einwohner/in    _______________________________

sachkundige(r)  Einwohner/in    _______________________________

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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