Beschlussvorlage - 2/215/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Kessler beabsichtigt, eine Tanne als Weihnachtsbaum zu spenden. Für den Transport und die Aufstellung muss mit circa 300 €-400 € gerechnet werden. Dies ist ein Richtwert aus den letzten Jahren.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spenden, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 03.05.2016 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, den Weihnachtsbaum von Herrn Kessler als Spende anzunehmen Die anfallenden Kosten für Transport und Aufstellung sind von der Stadt Schönberg zu tragen..

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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