Beschlussvorlage - 4/660/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Hansestadt Lübeck hat am 07.06.2021 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und der zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Realisierung von ca. 560 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbauten. Mit der Ausweisung und Festsetzung von Wohnbauflächen soll ein Beitrag zur Deckung der bestehenden Nachfrage im Stadtteil Travemünde innerhalb der Hansestadt Lübeck geleistet werden. Im Plangebiet sollen Ferienwohnungen im Sinne des § 13a Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgeschlossen werden, da das Baugebiet nicht dem Ferienwohnen, sondern dem dauerhaften Wohnen in Wohneigentum oder Mietwohnungen dienen soll. Zudem sollen Flächen für zwei Kindertagesstätten vorgehalten werden. Um der Lage am Siedlungsrand gerecht zu werden, sollen umgebende Grünräume entwickelt werden, die der Entwässerung und den naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen dienen sollen. Die Gemeinde Selmsdorf wird im Rahmen der Beteiligung als Behörde und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Die Gemeinde Selmsdorf wird um Stellungnahme bis zum 27.08.2021 zur beabsichtigten Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck gebeten. Aufgrund der Sitzungsfolge des Bauausschusses sowie der Gemeindevertretung im August 2021 wurde nach Rücksprache mit dem Planungsbüro eine Fristverlängerung bis zum 03.09.2021 abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Selmsdorf hat im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg der Hansestadt Lübeck weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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