Beschlussvorlage - 3/085/2021
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der
Freiwilligen Feuerwehr Schattin
und Ernennung zum Ehrenbeamten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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Aug 31, 2021
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ungeändert beschlossen
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Auf der Mitgliederversammlung am 30.07.2021 wurde Herr Cartsen Buchholz zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schattin gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Carsten Buchholz hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.
