Beschlussvorlage - 4/687/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in der Sitzung vom 31.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung der Dauerwohnnutzung in der Ortslage Rosenhagen.

 

Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 40 nicht vor. Für den südlichen Bereich des Geltungsbereiches liegen Ergänzungssatzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vor. Diese setzen fest, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richten. Eine spezifische Sicherung der Dauerwohnnutzung erfolgt auf Grundlage der Ergänzungssatzungen nicht.

 

Innerhalb des Geltungsbereichs wurde einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelhauses mit vier Wohneinheiten zur Nutzung als Ferienwohnungen gestellt. Das geplante Vorhaben entspricht nicht den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Dassow. Dies wurde mit dem Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefestigt. Auf Grundlage dessen ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich, da die angedachten Ziele der Planungen gefährdet sind.

 

Zur Sicherung der Planungsziele des o.g. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre in diesem Bereich als Satzung beschlossen werden (Anlage 1). Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schönberger Land tritt die Veränderungssperre in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald der Bebauungsplan Nr. 40 in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Geltungsdauer kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im konkreten Einzelfall sind für die jeweiligen Baugesuche die anzurechnenden Zeiten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB zu berücksichtigen.

Ausnahmen von der Veränderungssperre, die im Einklang mit den Grundsätzen der Planung stehen, sind möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Auf Grund der §§14 und 16 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ zur Sicherung der Planungsziele als Satzung.

 

Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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