Beschlussvorlage - 2/217/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund eines Regionalfördervertrages zwischen der Stadt Schönberg und der E.DIS Netz GmbH, wird die E.DIS 3570 € spenden. Die Stadt Schönberg will einen Platz für Kinder und Jugendliche gestalten. Die Spende soll dafür verwendet werden.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000 € zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt der Schönberg beschließt, die Spende der E.DIS GmbH i. H. v. 3570 € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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