Beschlussvorlage - 2/218/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat das Amt Schönberger Land für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a geprüft und hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfasst.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 16.08.2021.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 395.624,13 Euro ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2020 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 2.167.487,56 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 24.050,47 € (davon 19.592,18 € Abschreibungen) wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderausgaben/Mehrerträge.

 

Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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