Beschlussvorlage - 4/731/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wurde das Verfahren insoweit durchgeführt, dass nun Abwägungs- und Satzungsbeschluss in einer der nächsten Sitzungen erfolgen sollen.

 

Innerhalb des Wohngebietes ist ein Spielplatz eingeplant.

Hierfür sind durch den Investor bisher folgende Spielgeräte vorgesehen:

eine Rutsche

zwei Federwipper

eine Sandkiste und

eine Nestschaukel.

 

Da das angrenzende Gelände vorwiegend durch den Jugendclub genutzt wird und bei der Gestaltung berücksichtigt werden sollte, stehen hierfür in Rücksprache mit dem Jugendclub folgende Geräte als Ausstattungsvorschlag zur Auswahl:

 

Bänke (350 €/ Stk) und Mülleimer 250 € (Stk)

Outdoorfitnessgeräte: pro Stück ca. 2.500 €

Basketballkorb: ca. 2.500 €

Tischtennisplatte ca. 2.000 €

Minifußballtor ca. 1.500 €

Slagline mit Standfüßen ca. 2.000 €

Hängematten: ca. 1.500 € pro Sück

 

Die Gemeinde sollte daher im Rahmen einer Prioritätenliste darüber entscheiden, welche Geräte mit welchem Investitionsvolumen für den Jugendclub/ Spielplatz vorzusehen sind?

 

Zudem sind weitere Inhalte/ Anregungen der öffentlichen Freiflächengestaltung durch die Gemeinde zu beraten, die mit dem Investor im Weiteren abzustimmen sind und letztlich Erschließungsinhalt werden:

-          Wegeführung in wassergebundener Ausführung (Schotterrasen) vom RRB bis zum Spielplatz?

-          Aufstellung von Spielgeräten (z.B. Outdoorfitnessgeräte) auch entlang der Wegefläche oder nur im seitlichen Bereich des Jugendclubs?

-          Einzäunung der Spielfläche in Verlängerung des Lärmschutzwalles bis zum Jugendclubgebäude?

-          Abgrenzung der Wohnbauflächen zum Jugendclub/ Bauhofgelände durch Sichtschutz (Hecke/ Zaun)?

-          Abgrenzung der öffentlichen Grünfläche zu den Baugrundstücken durch Hecke/ Zaun?

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde empfiehlt für die Ausstattung der Spielfläche folgende Geräte nach Priorität gemäß nachfolgender Auflistung und in Abhängigkeit des Flächenbedarfes:

a.

b.

c.

…….

Im Weiteren ist für die Freiflächengestaltung folgendes zu berücksichtigen:

a.

b.

c.

….

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

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