Beschlussvorlage - 4/732/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zielt darauf ab, die bisherigen Vorgaben der Siedlungsentwicklung neu zu strukturieren und für den Planungsraum angepasst neu zu entwickeln. Hierbei handelt es sich zunächst um ein Grobkonzept, welches allgemeine Planungsabsichten darlegt. Geplant sind nachfolgend eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss soll der abschließend überarbeitete und beschlossene Entwurf an die oberste Landesplanungsbehörde übermittelt werden. Die Unterlagen sind unter dem Link abrufbar: https://www.region-westmecklenburg.de/PDF/Grobkonzept_Teilfortschreibung_Siedlungsentwicklung_Stand_Mai_2021_.PDF?ObjSvrID=3263&ObjID=1767&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1630329229

 

In der Sitzung des SWB-Ausschusses vom 21.09.2021 wurde das Regionale Raumentwicklungsprogramm vorberaten. Die Informationsvorlage 4/707/2021 inkl. Anlagen ist dieser Vorlage beifügt. Die Vorlage enthält ebenfalls eine kurze inhaltliche Zusammenfassung der Inhalte des Grobkonzeptes. In der o.g. Sitzung wurden bereits einige inhaltliche Anregungen gegeben sowie sich darauf verständigt, im Rahmen der Fraktionen mögliche Inhalte vorzubereiten.

 

Da eine Abgabe der Stellungnahme bis zum 02.11.21 erfolgen muss, ist es geplant, dass die Stadtvertretung, die Entscheidung bzw. den Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung auf den Hauptausschuss überträgt. Dies wird in der Sitzung der Stadtvertretung vom 12.10.2021 beraten.

 

 

Für die Inhalte der Stellungnahme werden folgende Vorschläge dargelegt, die u.a. zu beraten sind:

        Die Definition des Begriffes „bedarfsgerecht“ ist aus dem Grobkonzept nicht ableitbar. Hier ist die Frage an die Raumordnung zu formulieren, wie dieser Begriff zu definieren ist.

        Die Definition des Außenbereiches und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortschaften sind nicht eindeutig ableitbar (im Grobkonzept wird beschrieben, dass sich die Siedlungsentwicklung auf den Hauptort konzentrieren soll – welche Entwicklungsmöglichkeiten für Ortschaften bestehen, ist nicht genauer definiert)

        Einschränkungen/ Beschneidungen der Entwicklungsmöglichkeiten für Zentrale Orte müssen vermieden werden (den Grundzentren müssen bestimmte Flächengrößen für Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung zustehen)

        Aufweichung der Zielplanung (Bodenpunkte sollten für Zentrale Orte ausgenommen sein, da eine Entwicklung der Zentralen Orte sonst nicht möglich ist bzw. beeinträchtigt wird)

        Aspekte des Klimaschutzes bleiben im Grobkonzept unbeachtet (Stichwort Grüne Gewerbegebiete)

        Wald im Innenbereich > andere Bewertung solcher Flächen, weil durch solche Ausweisungen die Entwicklung von Potentialflächen in zentralen Orten beeinträchtigt werden kann und diese ihrer zentralörtlichen Funktion nicht nachkommen können

        Denkmalschutz (welche Möglichkeiten gibt es im Hinblick auf Nachhaltigkeit z.B. PV-Anlagen)

        Wie kann eine finanzielle Unterstützung der Grundzentren erfolgen?

 

Nach Beratung der Inhalte wird die finale Stellungnahme auf Grundlage dessen erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung:

 

        .

        .

 

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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Anlagen

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