Beschlussvorlage - 1/374/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahrs 2026/27 (Planungszeitraum)

 

  1. Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 16.09.2014 (SEPVO

 M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig.

Die Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen dem Landkreis zur Verfügung stellen. Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ist bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige

  Orientierungsstufe.

  1. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen.

 

III. Schülerzahlen und Prognosen

Die durch den Landkreis erarbeitete Schülerprognose beruht auf den Daten des Stat. Landesamtes (Stand 31.12.2019), wobei mit einem Wechsel von 49 % der Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 gerechnet wird.

 

Die Geburtenzahlen im Einzugsbereich der Grundschule Selmsdorf sind gegenüber der letzten Schulentwicklungsplanung leicht angestiegen und werden auch für den Prognosezeitraum konstant bei 42 Geburten pro Schuljahr erwartet.

 

 

Prognose:

Im Grundschulbereich haben sich die Schülerzahlen während der vergangenen 6 Schuljahre (2016/17 bis 2021/22) konstant zwischen 142 und 152 Schülern bewegt. Dies entspricht der Schülerprognose aus dem Jahr 2014.

Für den jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/27) wird mit einer kontinuierlich ansteigenden Zahl an Schülerinnen und Schülern zwischen 128 und 180 gerechnet. Es bleibt jedoch bei einer durchgehenden Zweizügigkeit der einzelnen Jahrgänge.

 

Im Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich wieder leicht absinkend (178 bis 156 Schüler) erwartet. Damit kann mit einer Zweizügigkeit im Grundschulbereich auch für die kommenden 10 Schuljahre gerechnet werden.

Der Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen liegt konstant bei 8 Klassenräumen bis 2031/32.

 

Die Beschulung von Grundschülern an anderen Schulen (in freier Trägerschaft) stieg in den Schuljahren 2018/19 bis 2020/21 von 5 bis 9 Schüler/innen pro Schuljahr.

 

Die Schüler der Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) und die Regionalschüler gehören zum Einzugsbereich der Regionalen Schule in Dassow. Die Regionale Schule Dassow führt für die Klassenstufen 5 und 6 eine Außenstelle in Selmsdorf, an der ausschließlich Selmsdorfer Schülerinnen und Schüler beschult werden.

Auch für die Außenstelle der Orientierungsstufe werden rechnerisch betrachtet ebenfalls 4 Klassen je Schuljahr benötigt. Allerdings liegt die Aufteilung und Bildung der Klassen in der Praxis in der Verantwortung der Schule.

 

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Beschlussvorschlag

  1.       Darstellung der Schülerströme (Anlage 1)

Entwicklung im Planungszeitraum (Schuljahre 2022/23 bis 2026/27)

sowie im Prognosezeitraum (Schuljahr 2027/28 bis 2031/31)

 

Klassenstufen 1 – 4

Der im jetzigen Planungszeitraum abgebildete leichte Anstieg der Schülerzahlen und der abgebildete entgegengesetzte leichte Rückgang im Prognosezeitraum werden tendenziell bestätigt. Es wird für die kommenden 10 Schuljahre mit einer Zweizügigkeit gerechnet.

 

Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist damit nachgewiesen.

 

  1. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2)

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Die Regionale Schule mit Grundschule verfügt insgesamt über eine moderne Ausstattung. Der Digitalpakt wird im Jahr 2022 umgesetzt.

 

  1. Einzugsbereiche

Für die Grundschule Selmsdorf gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

 

Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz

 

Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule Dassow ist das Führen einer Außenstelle dieser Schule am Standort Selmsdorf erforderlich, die die Selmsdorfer Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen

 

  1. Künftige Schulstruktur

Grundschule Selmsdorf

und Außenstelle der Regionalen Schule Dassow

 

Der Schulstandort dient als Außenstelle der Regionalen Schule Dassow zur Beschulung der Klassenstufen fünf und sechs. Die Vereinbarung zur Finanzierung der Außenstelle wurde mit der Stadt Dassow auf unbestimmt Zeit geschlossen. Die Gemeinde Selmsdorf bittet um Fortführung der Außenstelle.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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