Beschlussvorlage - 4/752/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Bekanntmachung vom 27./28.06.1998 in der Ostseezeitung ist die Gestaltungssatzung der Stadt Dassow zum Schutz der zukünftigen Gestaltung der Stadt in Kraft getreten. Der Geltungsbereich sowie die Satzung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die gestalterischen Bestimmungen für Neubauten, Umbauten und gestalterische Veränderungen gelten für die von öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen aus einsehbaren Gebäudeseiten. Für Denkmäler greifen diese Regelungen nicht.

 

Inhaltlich regelt die Gestaltungssatzung die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Fenstern sowie Werbeanlagen und Vorbauten.

 

In den Ausschusssitzungen des SWB- Ausschusses vom 08.04.2021 sowie dem Hauptausschuss vom 09.03.2021 wurde das äußere Erscheinungsbild der Gebäude thematisiert bzw. die Überarbeitung angefragt.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen Anregungen zu Ergänzungen bzw. Änderungen gesammelt werden, um die Gestaltungssatzung zu überarbeiten. Dies bezieht sich bspw. auf einzelne gestalterische Festsetzungen der Satzung sowie den Geltungsbereich.

 

Darüber hinaus ist ebenfalls die Anwendbarkeit im Rahmen von Bauäntragen zu prüfen, um die gestalterischen Festsetzungen zu sichern.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Überarbeitung der Gestaltungssatzung der Stadt Dassow.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow gibt folgende Anregungen zur Ergänzung/ Änderung der Gestaltungssatzung im Rahmen der Überarbeitung:

        .

        .

        .

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Aussagen zur Anwendbarkeit der Gestaltungssatzung sowie die dargelegten Ergänzungen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzustimmen. Auf Grundlage dessen ist die Gestaltungssatzung der Stadt Dassow zu überarbeiten und für den Beschluss vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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