Beschlussvorlage - 4/753/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird. Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB).

 

Auf Antrag vom 24.01.1991 wurde die Stadt Dassow mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern“ durch Bescheid des Innenministers 1991 ins Bund-Länderprogramm „Sanierung und Entwicklung“ aufgenommen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat mit Beschluss vom 26.03.1992 das Gebiet „Ortskern“ förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und am 24.9.1993 rechtskräftig bekannt gemacht. Die Satzung ist in der Anlage 1 enthalten.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung Dassow in 2013 wurde bereits eine Teilaufhebung beschlossen. In diesem Zuge wurde die Sanierungssatzung über die Zonen IV, V und VI aufgehoben und abgerechnet. Darüber hinaus wurde in der Sitzung der Stadtvertretung vom 14.05.2019 die Aufhebung der Sanierungszone II und III beschlossen.

  

Mit Beendigung der Gesamtmaßnahme am 31.12.2020 ist die letzte Sanierungszone, Zone I, aufzuheben. Nach Rechtskraft der Aufhebung erfolgt die Erhebung der Ausgleichsbeträge an die Grundstückseigentümer über Bescheid. Die Einnahmen wurden bereits gemäß Gutachten über Vorauszahlung dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt und werden nun im städtischem Haushalt Dassow vereinnahmt.

 

Die Sanierungsmaßnahmen wurden in umfassenden Verfahren (§ 142 BauGB i.V.m. §§ 152-156 a BauGB) durchgeführt. Für die Sanierungszonen I des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ist die Sanierung weitgehend durchgeführt und die Ziele und Zwecke der Sanierung erreicht. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist daher die Sanierungssatzung für diese Bereiche aufzuheben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Satzung zur Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Dassow für die Sanierungszone I gemäß Anlage 2.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Ein- und Ausgabe im Haushalt Stadt Dassow - Produkt 51103

 

 

 

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