Beschlussvorlage - 1/376/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahrs 2026/27 (Planungszeitraum)

 

  1. Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 16.09.2014 (SEPVO M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig.

Die Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen dem Landkreis zur Verfügung stellen. Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ist bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige

Orientierungsstufe.

  1. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen.

 

III. Schülerzahlen und Prognosen

Die durch den Landkreis erarbeitete Schülerprognose beruht auf Daten des Stat. Landesamtes wobei mit einem Wechsel von 50 % der Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 gerechnet wird.

 

Die Geburtenzahlen im Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule sind gegenüber der letzten Schulentwicklungsplanung konstant geblieben und werden auch bei der jetzigen Planung konstant zwischen 24 und 36 Geburten je Halbjahr festgestellt. Im Prognosezeitraum werden die Geburten pro Halbjahr zwischen 25 und 30 mit leicht steigender Tendenz liegen.

 

Prognose:

Im Grundschulbereich haben sich die Schülerzahlen während der vergangenen 5 Schuljahre (2016/17 bis 2020/21) zwischen 235 und 259 Schülern bewegt und entsprachen damit der damaligen Planung.

Für den jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/27) wird die Schülerzahl mit sinkender Tendenz zwischen 259 und 207 gehalten werden können. Rechnerisch ergibt dies eine 3 bis 2,5-Zügigkeit. Im Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich leicht steigend (199 bis 238 Schüler) erwartet. Damit kann mit einer Zwei- bis Dreizügigkeit im Grundschulbereich auch für die kommenden 10 Schuljahre gerechnet werden. Rechnerich ergibt dies einen Bedarf von bis zu 12 Klassenräumen. Die tatsächliche Aufteilung wird jedoch durch die Schule selbst vorgenommen.

 

Dennoch muss man auch die Beschulung von Grundschülern an anderen Schulen (in freier Trägerschaft) im Blick behalten. Die Anzahl der Schüler/innen lag in den Schuljahren 2018/19 bis 2020/21 zwischen 25 und 30 Schüler/innen je Schuljahr.

 

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule lagen im abgelaufenen Planungszeitraum zwischen 215 und 247 Schüler/innen.

Prognose:

Im jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/2027) liegen die Gesamtschülerzahlen an der Regionalen Schule zwischen 251 und 256 und bilden eine Zweizügigkeit ab.

Für den Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) werden zwischen 255 und 212 Schülern erwartet. Rein rechnerisch ergibt sich im Prognosezeitraum ebenfalls eine 2- Zügigkeit.

 

Im Rahmen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 besuchen im Durchschnitt 7 Schüler/innen andere Regionalschulen im Bundesland.

 

Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Lüdersdorf gehören entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 11.03.2015

Lüdersdorf, Boitin-Resdorf, Duvennest, Groß Neuleben, Herrnburg, Klein Neuleben, Palingen, Schattin und Wahrsow.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1)

Entwicklung im Planungszeitraum (Schuljahre 2022/23 bis 2026/27)

sowie im Prognosezeitraum (Schuljahr 2027/28 bis 2031/31)

 

a)        Klassenstufen 1 – 4

 Der im jetzigen Planungszeitraum abgebildete leichte Rückgang der Schülerzahlen und der abgebildete entgegengesetzte leichte Anstieg im Prognosezeitraum werden tendenziell bestätigt. Es wird für die kommenden 10 Schuljahre mit einer 2,5- bis 3-Zügigkeit gerechnet.

b) Klassenstufen 5 bis 10

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule liegen im jetzigen Planungszeitraum konstant zwischen 251 und 256 und bilden eine Zweizügigkeit ab.

Für den Prognosezeitraum werden zwischen von 255 und 212 Schülern prognostiziert.

 

Die Bestandsfähigkeit der Schularten Grundschule und Regionale Schule sind damit

nachgewiesen.

 

  1.    Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2)

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Die Regionale Schule mit Grundschule verfügt insgesamt über eine moderne Ausstattung. Der Digitalpakt wird im Jahr 2022 umgesetzt.

 

  1. Einzugsbereiche

 

Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Lüdersdorf gehören entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 11.03.2015

Lüdersdorf, Boitin-Resdorf, Duvennest, Groß Neuleben, Herrnburg, Klein Neuleben, Palingen, Schattin und Wahrsow.

Unter Berücksichtigung der Wechselquote der Schüler nach der Orientierungsstufe an andere Schulen sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden.

 

IV. Künftige Schulstruktur

Regionale Schule mit Grundschule

Die Gemeinde Lüdersdorf ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die weitere Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohngebietsflächen sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbe- und Industriebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...