Beschlussvorlage - 1/377/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Jedes Jahr werden auf Grundlage der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 27. September 2007 im Januar/Februar die Bescheide für die Schulkostenbeiträge in Höhe von insgesamt 30,68 €, mit den Fälligkeiten 15.03. und 15.10. in Höhe von je 15,34 €, für das laufende Haushaltsjahr an die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder verschickt. Der Betrag selbst für die Schulkosten je Schuljahr für ein Schulkind ist auf den festgesetzten Grenzbetrag der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln - Grenzbetragsverordnung vom 03. Juli 1997 – festgelegt.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte der Unterricht im Jahr 2020 und auch in diesem Jahr nicht vollständig als Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden. Folglich gab es Widersprüche bzw. Beschwerden einiger Eltern, die die Erhebung der Schulkostenbeiträge nicht nachvollziehen können. Es liegen insgesamt zwei Widersprüche vor. Begründet werden die Widersprüche durch eigenständigen Aufwand der Eltern, z.B. Anschaffung eines eigenen Druckers, Nutzung des privaten Papiers und Kauf von Druckerpatronen für das Privatgerät.

Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V können Kostenbeiträge für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer (z.B. Werken und Kunst) verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, erhoben werden. Davon macht die Stadt Dassow, aufgrund ihrer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an den Schulen, Gebrauch. Zu den Materialien und Gegenständen gehören z.B. die Arbeitshefte, die grundsätzlich in das Eigentum des Schülers übergehen, sofern sie bearbeitet bzw. beschrieben werden. Nach Rücksprache mit der Schule werden die Arbeitshefte in der Schule, aber auch im Homeschooling durch die Schüler genutzt.

Für das Schuljahr 2020/2021 wurden durch den Schulträger Arbeitshefte, für alle Klassenstufen, in Höhe von 13.300,00 € beschafft. Dem gegenüber stehen die Einnahmen durch die Schulkostenbeiträge in Höhe von 10.300,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow weist die eingegangenen Widersprüche bezüglich der Schulkostenbeitragserhebung zurück.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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