Beschlussvorlage - 4/770/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2021 wurden die Ankäufe und Tauschgeschäfte zur Erlangung der Flächen als Grundlage für die Weiterführung der Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 11 beschlossen.

 

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 11 beläuft sich auf 69 ha. Bei der überschlägigen Kalkulation des Vergabevolumens für Planungsleistungen ergibt sich ein Auftragswert der über dem Schwellenwert für die Durchführung einer europaweiten Vergabe liegt. Aufgrund dessen ist die Durchführung eines VgV-Verfahrens notwendig. Zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist ein externer Dienstleister zu beauftragen. Die Vergabe des externen Dienstleisters wird durch das Amt Schönberger Land durchgeführt.

 

Im Anschluss wird der beauftragte Dienstleister das Vergabeverfahren für die Planungsleistung des Bauleitplanverfahrens sowie die Erschließungsplanung durchführen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Grundsatzbeschluss, die Vergabe der Planungsleistungen für den Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Lüdersdorf Süd“ (Bebauungsplan sowie notwendige Gutachten) einschließlich der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die Haushaltsmittel zur Durchführung des VgV-Verfahrens sowie die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind im Produktsachkonto 51102.5625500 eingeplant.

 

Loading...