Beschlussvorlage - 2/225/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Gemeinde Lüdersdorf OT Palingen ist eine Spende der Familie Merten i. H. v. 1.000  € eingegangen. Die Spende soll für eine Hinweistafel am Waldrand verwendet werden.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 09.01.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, die Spende der Familie Merten i. H. v. 1.000,00 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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