Beschlussvorlage - 4/772/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Schönberg ist Betreiber einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten bei der FFW Schönberg und ist somit verpflichtet eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörden diese zu überwachen.

 

Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis für diese Anlage, dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen können z.B. Emulsionen, Batteriesäure oder Kühlerschutzmittel. Weiterhin sind die folgenden Anforderungen an den Betrieb dieser Anlage geknüpft.

 

1. führen eines Betriebstagebuches vgl. 3.6.3.1

2. halbjährliche labortechnische Überprüfung des Abwassers vgl. 3.6.3.3.

3. monatliche Überprüfung des Schlammfanges, der Ölschichtdecke und Funktionstüchtigkeit vgl. 3.6.5.1 Punkt 1

4. halbjährliche Kontrolle durch eine Wartungsfirma vgl. 3.6.5.1 Punkt 2

5. alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen vgl. 3.6.5.4

 

Die Wasserrechtliche Erlaubnis, ist als Anlage beigefügt.

 

Die Überwachung und Kontrolle einer solchen Anlage hat durch sachkundiges, geschultes und eingewiesenes Personal zu erfolgen, welches durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameraden der Feuerwehr nicht abgedeckt ist. Die Hinzuziehung zertifizierter Fachfirmen ist erforderlich.

 

Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren abzuschließen um den in der wasserrechtlichen Erlaubnis geforderten Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Wartungsaufwand über die nächsten 6 Jahre, wird voraussichtlich insgesamt 17.000,00 Euro brutto zzgl. der Instandhaltungskosten welche bei der Wartung auftreten können, betragen. Eine tabellarische Übersicht mit Schätzwerten ist der Anlage Kostenschätzung Wartung Schönberg, zu entnehmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss einen Wartungsvertrag über 6 Jahre für die Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten abzuschließen. Das Amt wird beauftragt die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabeentscheidung durchzuführen. Entsprechend der Hauptsatzung hat die Zuschlagserteilung durch die Stadt zu erfolgen.

Die Finanzierung wird durch die angemeldeten Haushaltsmittel, entsprechend des Vertrages gesichert.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

17.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

17.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

 Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11/12600.52314

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...