Beschlussvorlage - 3/096/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V richten die Gemeinden zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhalten diese. Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönberger Land haben eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet.

 

Die Wahlzeit der stellvertretenden Schiedsfrau, Frau Dörre, endet zum 23.11.2021. Aufgrund der Ausschreibung für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Amtsbereich Schönberger Land haben sich Herr Oliver Ehrhardt und Herr Hans-Peter Schulz beworben. Die im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V festgelegten Wahlkriterien werden von beiden Bewerbern erfüllt. Nach § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz werden die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren vom Amtsausschuss gewählt. Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.

 

Sobald die stellvertretende Schiedsperson gewählt ist, werden dem Direktor des Amtsgerichtes Wismar die Wahlunterlagen zum Zwecke der Bestätigung übersandt. Die Wahl begründet noch nicht die Befugnis der Amtsausübung. Dazu bedarf es der Berufung in das Amt und der Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichtes

 

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Beschlussvorschlag

Für die Dauer der Wahlzeit (2021 – 2026) wird Herr      zur stellvertretenden Schiedsperson der gemeinsamen Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land gewählt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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