Beschlussvorlage - 4/774/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Sanierungssatzung der Stadt Schönberg wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 24.04.1996 genehmigt. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat die Sanierungssatzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern“ 1996 rechtskräftig bekannt gemacht.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde seitdem im umfassenden Verfahren (§142 BauGB i.V.m. §§ 152 – 156a BauGB) durchgeführt. Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird. Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Schönberg vom 04.06.2015 wurde die Teilentlassung des Bereiches August-Bebel-Straße beschlossen.

 

Mit dieser Vorlage soll die Entlassung des noch verbleibenden Areals beraten werden. Dies umfasst die Straßen Am Kalten Damm, Fritz-Reuter-Straße, Am Markt, An der Kirche, Hinterstraße und Marienstraße. Ein Übersichtsplan des zu entlassenden Bereichs ist der Satzung beigefügt.

 

Nach Rechtskraft der Aufhebung erfolgt die Erhebung der Ausgleichsbeträge an die Grundstückseigentümer über Bescheid. Die Einnahmen wurden bereits gemäß Gutachten über Vorauszahlung dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt und werden nun im städtischem Haushalt Schönberg vereinnahmt.

 

Als Folge der Aufhebung können die Grundbuchlöschungen in Abteilung 2 beantragt werden.

Die Satzung über die Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Schönberg ist in der Anlage 1 dargestellt und Bestandteil der Beschlussfassung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Schönberg beschließt die Satzung zur Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Schönberg für den Bereich Am Kalten Damm, Fritz-Reuter-Straße, Am Markt, An der Kirche, Hinterstraße und Marienstraße gem. Anlage 1.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ein- und Ausgabe im Haushalt Stadt Schönberg - Produkt 51103

 

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