Beschlussvorlage - 4/775/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Dassow ist Betreiber zweier Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten der FFW Dassow und der FFW Pötenitz und einer Fettabscheideranlage der Dornbuschhalle. Die Stadt ist somit verpflichtet eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörden diese zu überwachen.

 

Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung für die Anlagen der Feuerwehren, dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen können wie z.B. stabile Emulsionen, Batteriesäure und Kühlerschutzmittel. Weiterhin sind die folgenden Anforderungen an den Betrieb dieser Anlagen geknüpft.

 

1. führen eines Betriebstagebuches

2. halbjährliche labortechnische Überprüfung des Abwassers

3. monatliche Überprüfung des Schlammfanges, der Ölschichtdecke u. Funktionstüchtigkeit

4. halbjährliche Kontrolle durch eine Wartungsfirma

5. alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen

 

Fettabscheider-Anlagen unterliegen nach DIN 4040-100 ebenfalls einer jährlichen Wartung und einer Generalinspektion alle 5 Jahre.

 

Die Überwachung und Kontrolle dieser 3 Anlagen hat durch sachkundiges, geschultes und eingewiesenes Personal zu erfolgen, welches durch die Kameraden der Feuerwehr oder den Hallenwart nicht abgedeckt ist. Die Hinzuziehung zertifizierter Fachfirmen ist erforderlich.

 

Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren abzuschließen um den in der wasserrechtlichen Genehmigung geforderten Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Wartungsaufwand beträgt über die nächsten 6 Jahre 42.000,00 Euro und ist tabellarisch dargestellt, der Anlage Kostenschätzung Wartung Dassow zu entnehmen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow fasst den Grundsatzbeschluss einen Wartungsvertrag über 6 Jahre für die Abscheideranlagen der Stadt abzuschließen. Das Amt wird beauftragt die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabeentscheidung durchzuführen. Entsprechend der Hauptsatzung hat die Zuschlagserteilung durch die Stadt zu erfolgen.

Die Finanzierung wird durch die angemeldeten Haushaltsmittel, entsprechend des Vertrages gesichert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

42000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

 Nein

Förderung

00,00 €

Produktsachkonto

     17/42400-52314

Erträge

00,00 €

 

17/12600.52314-38

Beiträge

00,00 €

 

      17/12600-52314-

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...