Beschlussvorlage - 2/227/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 22.265,21 €. Davon entfallen 21.850,73 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel i. H. v. 48.075,09 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 21.10.2021.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 24.124,78 € ist, in Aufrechnung mit dem  negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr, in das Jahr 2021 vorzutragen. Der im Folgejahr ausgewiesene Fehlbetrag reduziert sich damit auf 227.293,11 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 22.265,21 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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