Beschlussvorlage - 1/384/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Miet- und Pachtangelegenheiten werden momentan noch abschließend in der Stadtvertretung beraten und entschieden. Zur Entlastung der Stadtvertretung wird eine Änderung der Hauptsatzung empfohlen.

Durch die Ergänzung des § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung um eine weitere Wertgrenze für Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, können Zuständigkeiten auf den Hauptausschuss übertragen werden. Die Wertgrenze kann beliebig beziffert werden. Unterhalb der Wertgrenze entscheidet die Bürgermeisterin und oberhalb der Wertgrenze die Stadtvertretung.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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