Beschlussvorlage - 2/228/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt Dassow für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2019 in seiner Sitzung am 03.11.2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.205.721,42 €, welche in erster Linie durch den Ergebnisvortrag 2018 i. H. des Fehlbetrages von 1.072.702,12 € verursacht werden. Darüber hinaus wurde ungeplant nach den Bestimmungen des § 37 (6) GemHVO-Doppik M-V zum Ausgleich zukünftiger Umlageverpflichtungen bzw. für absehbare Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich eine entsprechende Rücklage i. H. v. 888.161,14 € gebildet. Weitere Haushaltsüberschreitungen erfolgten hauptsächlich im Bereich der Abschreibungen (T€ 137) und durch die Übernahme des Jahresergebnisses zum Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens in den Kernhaushalt (Fehlbetrag 2019 T€ 21,7).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 13.10.2021.

Im Haushaltsjahr 2019 wird ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 752.648,40 € ausgewiesen. Nach Bildung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage saldiert sich das Jahresergebnis 2019 auf 0,00 €.

Der Ergebnisvortrag nach 2020 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren 0,00 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.205.721,42 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2019.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...