Beschlussvorlage - 2/229/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Die nach Auflösung der Deckungskreise verbleibenden Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.725.222,10 € resultieren primär aus der nach § 37 (6) GemHVO-Doppik M-V gebuchten Zuführung zur Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (T€ 1.392,4). Im Bereich der Gewerbesteuerumlage bestanden zudem höhere Zahlungsverpflichtungen als geplant (T€ 271,5).

Die Deckung dieser der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträge/-einzahlungen. Entsprechende Übersichten sind der Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 12.10.2021.

Für die in der Anlage genannten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.725.222,10 € wird die Notwendigkeit anerkannt; diese sind vollständig gedeckt durch Minderaufwendungen/ -auszahlungen bzw. Mehrerträge/-einzahlungen.

Das Jahresergebnis 2019 wird mit einem Überschuss i. H. v. 1.706.972,44 € ausgewiesen und reduziert sich nach Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 314.562,26 €.

Unter Einbeziehung der Vorträge aus Vorjahren beträgt der Ergebnisvortrag nach 2020 314.562,26 €

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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